Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 6. Oktober 2026. Diese AGB gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Diese AGB regeln die Erstellung von Websites (Werkvertrag) und ihre Betreuung mit Hosting und Pflege (Dauerschuldverhältnis). Sie gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Trunex, Inhaber Florian Mair, Frundsbergstr. 18, 87719 Mindelheim („Trunex“) und dem Auftraggeber über Erstellung, Betrieb und Pflege von Websites.
- Trunex schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Trunex ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
- Der Vertrag kommt mit Unterschrift beider Seiten unter den Auftrag zustande.
- Vertragsbestandteile in dieser Rangfolge: Auftrag, Leistungsbeschreibung, Startbogen, diese AGB, Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Website-Check und Entwürfe vor Vertragsschluss sind kostenlos und unverbindlich. Aus ihnen entstehen keine Zahlungs- oder Abnahmepflichten.
§ 3 Leistungen bei der Website-Erstellung
- Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Trunex schuldet die Website in der vom Auftraggeber gewählten Entwurfsvariante.
- Enthalten ist genau eine Korrekturrunde über den Startbogen. Weitere Änderungen berechnet Trunex nach vorheriger Absprache zum Stundensatz der Leistungsbeschreibung.
- Trunex schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keine bestimmte Zahl von Besuchern oder Anfragen.
- Trunex erbringt keine Rechtsberatung. Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Pflichtangaben liefert und verantwortet der Auftraggeber; Trunex baut sie ein. Hinweise von Trunex zu rechtlichen Themen sind allgemeine Informationen ohne Prüfung des Einzelfalls.
- Trunex darf Subunternehmer einsetzen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber gibt den Startbogen vollständig zurück, liefert die vereinbarten Inhalte, benennt einen Ansprechpartner und ermöglicht die Umstellung des DNS-Eintrags (Zugang oder Mitwirkung beim Domain-Anbieter).
- Die Frist bis zum Livegang beginnt erst mit dem vollständigen Startbogen.
- Bleibt eine Mitwirkung länger als 30 Tage nach Aufforderung aus, darf Trunex die Website mit den vorhandenen Inhalten fertigstellen und zur Abnahme bereitstellen.
- Der Auftraggeber prüft alle Inhalte vor der Freigabe auf sachliche Richtigkeit.
§ 5 Abnahme
- Trunex stellt die fertige Website vor dem Livegang zur Prüfung bereit. Die Freigabe durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.
- Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung weder Freigabe noch Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen. Trunex weist bei der Bereitstellung in Textform auf diese Folge hin (§ 640 Abs. 2 BGB).
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 6 Rechte an Inhalten des Auftraggebers, Freistellung
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Texten, Bildern, Logos, Marken und sonstigen Inhalten, die er liefert oder deren Übernahme von seiner bisherigen Website er beauftragt, die Rechte zur Nutzung auf der neuen Website besitzt, einschließlich der Bearbeitung (Zuschnitt, Komprimierung, Textüberarbeitung).
- Er räumt Trunex daran die einfachen Nutzungsrechte ein, die zur Erstellung, zum Betrieb und zur Pflege der Website nötig sind.
- Der Auftraggeber stellt Trunex von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch solche Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit Trunex die Rechtsverletzung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
- Trunex weist im Website-Check auf Bilder mit erkennbar unklarer Herkunft hin. Eine Pflicht zur Rechteprüfung übernimmt Trunex nicht.
- Bei einem konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung darf Trunex den betroffenen Inhalt vorläufig sperren und informiert den Auftraggeber unverzüglich.
§ 7 Rechte an der Website
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Website für sein Unternehmen zu nutzen, zu ändern und durch Dritte betreiben zu lassen. Auf Wunsch erhält er alle Dateien der Website.
- Vorlagen, Gestaltungssystem, Generator und Werkzeuge von Trunex bleiben bei Trunex und dürfen für andere Kunden weiterverwendet werden. Soweit sie in der Website stecken, umfasst das Recht nach Absatz 1 ihre Nutzung für diese Website.
- Fremdbestandteile (Schriften, Symbole, Programmbibliotheken) unterliegen ihren eigenen Lizenzen; Trunex setzt nur Bestandteile ein, deren Lizenz diese Nutzung erlaubt.
- Trunex darf die Website mit Firmenname und Bildschirmfoto als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber im Startbogen zugestimmt hat. Er kann die Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen.
§ 8 Betreuung (Hosting und Pflege)
- Die Leistungen der Stufen Basis und Plus ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
- Trunex strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, ausgenommen angekündigte Wartung und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Trunex (Rechenzentrum, Netze, höhere Gewalt). Eine Garantie ist damit nicht verbunden.
- Trunex sichert die Website mindestens wöchentlich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf. Der Auftraggeber bewahrt eigene Kopien der von ihm gelieferten Inhalte auf.
- Anfragen aus dem Kontaktformular leitet Trunex per E-Mail an die vom Auftraggeber genannte Adresse weiter und speichert sie danach nicht. Für Zustellprobleme im Postfach oder beim E-Mail-Anbieter des Auftraggebers ist Trunex nicht verantwortlich.
- Bei der Umstellung der Domain ändert Trunex nur die Einträge für die Website. E-Mail-Einstellungen (MX-Einträge) bleiben unverändert; die bisherigen Einträge sichert Trunex vorher.
- Nicht genutzte Änderungskontingente verfallen am Ende des Vertragsjahres (Basis) bzw. des Monats (Plus).
- Die Betreuung läuft 12 Monate ab Livegang und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Sie ist dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Ist der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Verzug, darf Trunex die Website nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen vorübergehend abschalten.
- Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen alle Dateien der Website. Danach löscht Trunex die Website und die Daten. Der Umzug zu einem anderen Anbieter ist ein Zusatzbaustein.
- Trunex darf die Preise der Betreuung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit sechs Wochen Ankündigung anpassen. Der Auftraggeber kann dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 9 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise gelten netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Paket wird bei Auftrag berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Betreuung wird ab Livegang monatlich im Voraus berechnet.
- Individuelle Arbeiten werden nach Aufwand in 15-Minuten-Schritten abgerechnet; vorab gibt es immer ein schriftliches Angebot.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB).
§ 10 Mängelansprüche
- Trunex beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 1 und bei Arglist.
- Kein Mangel sind Abweichungen der Darstellung in Browsern, die älter als zwei Jahre sind, Fehler in Inhalten des Auftraggebers und Änderungen durch Dritte (zum Beispiel Suchmaschinen oder eingebundene Dienste).
§ 11 Haftung
- Trunex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien, bei Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Trunex nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und entgangene Aufträge, haftet Trunex bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
- Für den Verlust von Daten haftet Trunex nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Für Inhalte und Rechtstexte des Auftraggebers haftet Trunex nicht (§ 3 Abs. 4, § 6).
- Diese Regeln gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Trunex.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit Trunex für den Auftraggeber personenbezogene Daten verarbeitet (Hosting, Kontaktformular), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Beide Seiten behandeln Zugangsdaten und vertrauliche Geschäftsinformationen vertraulich. Passwörter werden nicht per E-Mail oder auf Papier übermittelt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von Trunex.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
